ROMA-Register: Welche Landmaschinen angemeldet werden müssen und wie Sie den Antrag vorbereiten
Leitfaden zur Feststellung, welche Maschinen im ROMA angemeldet werden müssen, zur Vorbereitung der Unterlagen und zur Prüfung einer Übertragung oder Abmeldung landwirtschaftlicher Geräte.

Das Wichtigste
Das ROMA erfasst Daten zu landwirtschaftlichen Maschinen, ihren Haltern und der damit verbundenen landwirtschaftlichen Tätigkeit. Die staatliche Registrierung umfasst die in Anhang II des Königlichen Dekrets 448/2020 aufgeführten Maschinen; die autonomen Gemeinschaften können zusätzliche Anforderungen festlegen.
Was ist das ROMA und warum ist es für Betriebsinhaber wichtig?
Das offizielle Register für landwirtschaftliche Maschinen, bekannt als ROMA, ist ein Register der autonomen Gemeinschaften. Zu seinen Zwecken gehört es, den Bestand landwirtschaftlicher Maschinen zu erfassen, zu prüfen, ob die registrierten Maschinen den geltenden Vorschriften entsprechen, und bestimmte Bedingungen bei Maschinen zu überprüfen, die Beihilfen oder Subventionen erhalten haben.
Die Anmeldung umfasst die Identifizierung und den Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Halters, die Kategorie und Merkmale der Maschine sowie den Ort, an dem sich der wesentliche Teil des Betriebs befindet. Somit verknüpft die Akte die registrierte Maschine mit ihrem Halter und der angegebenen landwirtschaftlichen Tätigkeit.
Die maßgebliche staatliche Vorschrift ist das Königliche Dekret 448/2020 über die Klassifizierung und Registrierung landwirtschaftlicher Maschinen. Das Dekret selbst erlaubt es den autonomen Gemeinschaften, zusätzliche Unterlagen oder Anforderungen festzulegen. Daher empfiehlt es sich, vor Antragstellung das ROMA der jeweiligen autonomen Gemeinschaft zu konsultieren.
Quellen dieses Abschnitts: Real Decreto 448/2020, sobre caracterización y registro de la maquinaria agrícola ↗
- Das ROMA identifiziert die Maschine, ihren Halter und dessen landwirtschaftliche Tätigkeit.
- Das Register wird von den autonomen Gemeinschaften verwaltet.
- Die autonome Gemeinschaft kann zusätzliche Unterlagen oder Anforderungen verlangen.

Welche Maschinen müssen angemeldet werden: Kategorien und Fälle, die bestätigt werden sollten
Die staatliche Anmeldepflicht gilt für Maschinen, die in der landwirtschaftlichen, viehhaltenden oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit eingesetzt werden, zu den Gruppen in Anhang II des Königlichen Dekrets 448/2020 gehören und die auf sie anwendbaren Vorschriften erfüllen. Der tatsächliche Einsatz der Maschine ist relevant: Ihr Erscheinungsbild oder ihre Handelsbezeichnung allein reichen nicht aus, um festzustellen, ob sie angemeldet werden muss.
Zu den ausdrücklich aufgeführten Kategorien gehören land- und forstwirtschaftliche Traktoren, Motorhacken, Tractocarros, selbstfahrende Maschinen und Geräteträger, gezogene Maschinen und landwirtschaftliche Anhänger. Ebenfalls genannt werden Tankwagen für den Transport und die Verteilung von Flüssigkeiten, gezogene oder angebaute Pflanzenschutzgeräte sowie handgezogene Spritzgeräte in Schubkarrenbauart mit einem Tank von mehr als 100 Litern.
Anhang II umfasst außerdem gezogene oder angebaute Düngerstreuer, Gülleausbringgeräte und Zubehör für die gezielte Gülleausbringung. Eine Maschine, die nicht zu diesen Gruppen gehört, kann dennoch anmeldepflichtig sein, wenn für ihren Erwerb ein offizieller Kredit oder Zuschuss gewährt wurde. Die autonomen Gemeinschaften können auch die Anmeldung weiterer Maschinen bestimmen und dies dem Ministerium mitteilen.
Quellen dieses Abschnitts: Real Decreto 448/2020, sobre caracterización y registro de la maquinaria agrícola ↗
- Prüfen Sie die technische Kategorie des Geräts in Anhang II des Königlichen Dekrets 448/2020.
- Überprüfen Sie, ob der Erwerb mit einem offiziellen Kredit oder Zuschuss verbunden war.
- Bei Zweifeln zu einer konkreten Maschine fragen Sie vor der Antragstellung beim ROMA der autonomen Gemeinschaft nach.

ROMA und ITV: unterschiedliche Pflichten
Die Anmeldung im ROMA und die ITV erfüllen unterschiedliche Zwecke. Das ROMA erfasst Informationen über die landwirtschaftliche Maschine, ihren Halter und die damit verbundene landwirtschaftliche Tätigkeit, während die regelmäßige ITV die Eignung eines Fahrzeugs für die Nutzung auf öffentlichen Straßen prüft.
Die spanische ITV-Karte, also die technische Fahrzeugdokumentation zur Inspección Técnica de Vehículos, gehört grundsätzlich zu den Unterlagen, die für die Anmeldung einer Maschine im ROMA erforderlich sind. Bestimmte Geräte können jedoch eine Bescheinigung über technische Merkmale des Herstellers oder seines gesetzlichen Vertreters vorlegen. Technische Unterlagen ersetzen die Anmeldung daher nicht, wenn die Maschine in den Anwendungsbereich des ROMA fällt.
Die ITV-Intervalle für landwirtschaftliche Kategorien richten sich nach Fahrzeugart und Alter gemäß dem Königlichen Dekret 920/2017. Es empfiehlt sich, den Registrierungsstatus der Maschine und die für ihre Teilnahme am Straßenverkehr geltenden Anforderungen getrennt zu prüfen.
Quellen dieses Abschnitts: Real Decreto 448/2020, sobre caracterización y registro de la maquinaria agrícola ↗ · Real Decreto 920/2017, por el que se regula la inspección técnica de vehículos ↗
- ROMA: Register für landwirtschaftliche Maschinen, Halter und zugehörige landwirtschaftliche Tätigkeit.
- ITV: Prüfung der Eignung für den Verkehr auf öffentlichen Straßen.
- Die spanische ITV-Karte oder technische Bescheinigung ersetzt die Anmeldung im ROMA nicht allein.
Anmeldungen, Übertragungen, Abmeldungen und Änderungen: das Verfahren je nach Vorgang
Die konkrete Abwicklung kann je nach autonomer Gemeinschaft unterschiedlich sein. So nennt die ROMA-Seite Andalusiens getrennte Wege für die Anmeldung einer neuen Maschine, Übertragung und vorübergehende Abmeldung, Änderung einer Maschine und Abmeldung einer Maschine. Dieses Beispiel erlaubt nicht, dieselben Formulare oder Verfahrenswege automatisch auf andere Gemeinschaften zu übertragen.
Bei Übertragungen sieht das Königliche Dekret 448/2020 die Zustimmung vor, damit die Verwaltung die vorherige Abmeldung im ROMA von Amts wegen prüfen kann. Ist diese Prüfung nicht möglich, muss der Nachweis über die Abmeldung vorgelegt werden.
Die Abmeldung im ROMA ist verpflichtend, wenn die Maschine aus dem Agrarsektor in eine andere Tätigkeit übergeht, zerlegt oder verschrottet wird, der Halter wechselt, ohne dass sich Nutzung oder Zweck ändern, sie zu einem historischen Fahrzeug oder Sammlerfahrzeug wird, vorübergehend abgemeldet wird oder dauerhaft in ein anderes Land verbracht wird. Ändern sich andere Daten, informieren Sie sich beim ROMA der autonomen Gemeinschaft über das passende Verfahren; Andalusien veröffentlicht ausdrücklich einen Weg für Änderungen.
Quellen dieses Abschnitts: Real Decreto 448/2020, sobre caracterización y registro de la maquinaria agrícola ↗ · Registro oficial de maquinaria agrícola (ROMA) de Andalucía ↗
- Bei einer Übertragung sollten Sie prüfen, ob die vorherige Abmeldung von Amts wegen überprüft werden kann.
- Kann die Verwaltung diese Abmeldung nicht prüfen, muss der entsprechende Nachweis vorgelegt werden.
- In den im Königlichen Dekret 448/2020 vorgesehenen Fällen ist die Abmeldung verpflichtend.
- Die Bezeichnungen der Verfahren und die Einreichungswege können regional unterschiedlich sein.
Übliche Unterlagen und Vorabprüfung der Akte
Der Antragsteller muss seine Identifikationsdaten vorlegen oder deren Überprüfung genehmigen. In der Regel erfordert die Akte die spanische ITV-Karte als technische Fahrzeugdokumentation. Bei bestimmten Geräten wird das technische Datenblatt durch eine Bescheinigung über technische Merkmale ersetzt, die vom Hersteller oder dessen gesetzlichem Vertreter ausgestellt wird.
Der Erwerbsnachweis – Rechnung, Kaufvertrag, Leasing oder Rentingvertrag – muss die Marke, die Handelsbezeichnung oder das Modell und die Fahrgestellnummer enthalten. Diese Angaben müssen mit den Angaben auf der spanischen ITV-Karte oder in der Bescheinigung über technische Merkmale übereinstimmen.
Bereiten Sie gut lesbare Kopien vor und prüfen Sie die Konsistenz der Angaben, bevor Sie die Akte einreichen. Die autonome Gemeinschaft kann zusätzliche Unterlagen oder Anforderungen verlangen; ihre aktuellen Verfahrensinformationen sollten daher vor Beginn des Vorgangs geprüft werden.
Quellen dieses Abschnitts: Real Decreto 448/2020, sobre caracterización y registro de la maquinaria agrícola ↗
- Identifikationsdaten des Halters oder Zustimmung zu deren Überprüfung.
- Spanische ITV-Karte oder, soweit zutreffend, Bescheinigung über technische Merkmale.
- Rechnung, Kaufvertrag, Leasing oder Rentingvertrag.
- Übereinstimmung von Marke, Modell und Fahrgestellnummer mit den technischen Unterlagen.
- Zusätzliche Unterlagen, die von der autonomen Gemeinschaft festgelegt werden.
Gebrauchtkauf und Einreichung: empfohlene Dokumentenprüfungen
Vor dem Kauf gebrauchter Landmaschinen ist es ratsam, vom Verkäufer die technischen Unterlagen, den verfügbaren Erwerbsnachweis und die erforderlichen Informationen zur Prüfung der vorherigen Abmeldung anzufordern, soweit dies zutrifft. Vergleichen Sie Marke, Modell und Fahrgestellnummer in den Unterlagen zum Vorgang, da das Königliche Dekret 448/2020 verlangt, dass diese Angaben im Erwerbsnachweis und in den technischen Unterlagen übereinstimmen.
Das MAPA bietet eine Abfrage der im ROMA registrierten Maschinen für Interessierte an, die registrierte Landmaschinen besitzen; sie erfolgt über die NIF des Halters. Es handelt sich nicht um eine frei zugängliche öffentliche Abfrage für jeden potenziellen Käufer und sie ersetzt weder Übertragungs- noch Abmeldeunterlagen.
Als redaktionelle Empfehlung sollten Sie vor Abschluss eines Kaufs beim ROMA der autonomen Gemeinschaft bestätigen, welches Verfahren auf den Vorgang anzuwenden ist. Bewahren Sie bei elektronischer Einreichung die Einreichungsbestätigung auf und behalten Sie Kopien der eingereichten Dokumente.
Quellen dieses Abschnitts: Real Decreto 448/2020, sobre caracterización y registro de la maquinaria agrícola ↗ · Maquinaria agrícola y consulta de inscripciones ROMA ↗
- Fordern Sie vom Verkäufer die verfügbaren technischen und Registerunterlagen an.
- Vergleichen Sie Marke, Modell und Fahrgestellnummer im Erwerbsnachweis und in den technischen Unterlagen.
- Beachten Sie, dass die MAPA-Abfrage an interessierte Halter registrierter Maschinen gebunden ist.
- Klären Sie vor der Antragstellung mit dem ROMA der autonomen Gemeinschaft das anwendbare Verfahren.
Offizielle Quellen, die vor dem Absenden des Antrags konsultiert werden sollten
Die wichtigste Anlaufstelle ist das ROMA der autonomen Gemeinschaft, die die Akte bearbeitet, da diese zusätzliche Unterlagen oder Anforderungen festlegen kann. Prüfen Sie dort das Verfahren für Ihren Vorgang und die zu diesem Zeitpunkt verlangten Unterlagen.
Zur Auslegung des staatlichen Anwendungsbereichs der Anmeldung, der grundlegenden Unterlagen und der verpflichtenden Abmeldungen konsultieren Sie das Königliche Dekret 448/2020 im Boletín Oficial del Estado. Für die technische Fahrzeuguntersuchung ist das Königliche Dekret 920/2017 maßgeblich.
Die Seite zu landwirtschaftlichen Maschinen des MAPA enthält Informationen zur Abfrage von ROMA-Anmeldungen für Halter registrierter Maschinen. Als regionales Beispiel zeigt das ROMA Andalusiens getrennte Wege für verschiedene Vorgänge.
Quellen dieses Abschnitts: Real Decreto 448/2020, sobre caracterización y registro de la maquinaria agrícola ↗ · Real Decreto 920/2017, por el que se regula la inspección técnica de vehículos ↗ · Maquinaria agrícola y consulta de inscripciones ROMA ↗ · Registro oficial de maquinaria agrícola (ROMA) de Andalucía ↗
- Königliches Dekret 448/2020: Klassifizierung und Registrierung landwirtschaftlicher Maschinen.
- Königliches Dekret 920/2017: technische Fahrzeuguntersuchung.
- MAPA: Informationen zu landwirtschaftlichen Maschinen und Abfrage für Halter registrierter Maschinen.
- ROMA der autonomen Gemeinschaft: anwendbare Anforderungen und Verfahren.
Muss jeder landwirtschaftliche Traktor im ROMA angemeldet sein?
Land- und forstwirtschaftliche Traktoren gehören zu den Gruppen in Anhang II des Königlichen Dekrets 448/2020. Die staatliche Pflicht gilt für Maschinen, die in der landwirtschaftlichen, viehhaltenden oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit eingesetzt werden, zu diesen Gruppen gehören und die anwendbaren Vorschriften erfüllen. Bei einem konkreten Fall wenden Sie sich an das ROMA der autonomen Gemeinschaft.
Ersetzt die spanische ITV-Karte die Anmeldung im ROMA?
Nein. Die spanische ITV-Karte gehört grundsätzlich zu den Unterlagen für die Anmeldung, wobei bestimmte Geräte eine Bescheinigung über technische Merkmale vorlegen können. ITV und ROMA erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Was sollte ich beim Kauf gebrauchter Landmaschinen prüfen?
Es empfiehlt sich, die verfügbaren technischen und Registerunterlagen anzufordern und Marke, Modell sowie Fahrgestellnummer im Erwerbsnachweis und in den technischen Unterlagen zu vergleichen. Kann die Verwaltung bei einer Übertragung die vorherige Abmeldung im ROMA nicht von Amts wegen prüfen, muss der entsprechende Nachweis vorgelegt werden.
Ermöglicht die MAPA-Abfrage jedem Käufer, eine Maschine zu überprüfen?
Nein. Das MAPA gibt an, dass die Abfrage für Interessierte mit registrierten Landmaschinen verfügbar ist und über die NIF des Halters erfolgt. Sie entspricht keiner frei zugänglichen öffentlichen Abfrage für jeden potenziellen Käufer.


